Ingenieurbüro Morawski, Käckel und Hädrich
Unfall – Was jetzt?
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, so ist bei der Beweissicherung in vielen Fällen Eigeninitiative ratsam. Auch wenn Sie die Polizei zur Unfallstelle rufen, ist diese nicht in allen Bundesländern verpflichtet, die Unfallspuren zu sichern, sofern niemand bei dem Unfall verletzt wurde. Es kann Ihnen passieren, dass Sie die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei haben stehen lassen und die Beamten dann anordnen, dass Sie die Fahrzeuge unverzüglich versetzen sollen, um den Verkehrsraum freizumachen. Damit sind dann viele Beweise endgültig verloren. Es heißt also unmittelbar handeln, bevor wichtige Beweise verloren gehen! Und selbst wenn die Unfallspuren durch die Polizei gesichert werden, können ergänzende Fotos hilfreich sein.
In Automobilzeitschriften war bereits der Vorschlag zu lesen, beim Eintreffen der Polizei eine Verletzung vorzutäuschen, um die Beamten so zur Sicherung der Unfallspuren zu zwingen. Folgen Sie diesem Vorschlag nicht. Bedenken Sie, dass anschließend gegen Ihren Unfallgegner zu Unrecht wegen Körperverletzung ermittelt werden kann.
Für die Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall sollten Sie folgende Gegenstände stets im Auto aufbewahren:
- Fotoapparat – hier genügt ihr Handy
- “Förster- und Signierkreide” – hierbei handelt es sich um ölhaltige Kreide, die im Gegensatz zu klassischer Schul- oder Malkreide wetterfest ist und auch auf nasser Fahrbahn zeichnet
Stellen Sie zunächst fest, ob jemand verletzt wurde und leiten Sie ggf. entsprechenden Hilfemaßnahmen ein. Glücklicherweise entsteht bei den weitaus meisten Unfällen allerdings kein Personenschaden.
Halten Sie als nächstes die Endstellungen der Fahrzeuge mit Hilfe der Ölkreide fest. Bringen Sie dazu neben jedem Rad eine Markierung auf der Fahrbahn an. Ergänzend sollten Sie Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge schießen:
Die Fotos sollten eine Übersicht über die Endstellung geben. Neben den Fahrzeugen sollten auch ortsfeste Objekte wie zum Beispiel Fahrbahnmarkierungen, Gehwege, Gebäude, etc. zu erkennen sein, um die Position der Fahrzeuge später auf der Fahrbahn nachvollziehen zu können. Dokumentieren Sie die Endstellung aus mindestens vier verschiedenen Positionen. Die Schäden an den Fahrzeugen können Sie zu einem späteren Zeitpunkt detailliert fotografieren, nachdem Sie die Fahrbahn geräumt haben.
Danach können Sie die Fahrzeuge an eine sichere Stelle versetzen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, von beiden Fahrzeugen Fotos der „frischen“ Beschädigungen anzufertigen.
Denken Sie daran: Wenn die Fahrzeuge versetzt werden, ohne dass zuvor Markierungen auf der Fahrbahn aufgebracht wurden, ist dieser wichtige Beweis endgültig verloren!
Danach markieren Sie, sofern es der Verkehr noch zulässt, mit der Ölkreide etwaige Spuren auf der Fahrbahn, wie zum Beispiel
- Bremsspuren
- Lage von Kunststoff- oder Glassplittern
Alle Spuren, die Ihnen wichtig erscheinen, sollten Sie zusätzlich fotografieren. Fertigen Sie von der Spur am besten zwei Fotos: Eines, auf dem die Spur deutlich zu erkennen ist und ein weiteres, auf dem die Lage der Spur in Bezug auf die Unfallörtlichkeit zu erkennen ist. Auf diesem zweiten Foto sollten (halbwegs) feste Bezugspunkte, wie die Lage von Fahrbahnmarkierungen, Gullydeckel, Straßenverkehrsschilder, usw. zu erkennen sein.
Notieren Sie sich die Autokennzeichen bzw. noch besser die Adressen eventuell vorhandener Zeugen.
Fertigen Sie möglichst zeitnah zum Unfallgeschehen ein Gedächtnisprotokoll Ihrer Beobachtungen an. Die Erfahrung zeigt, dass viele Beobachtungen später vergessen bzw. von anderen Erinnerungen überlagert werden.
Gelegentlich stellen Unfallbeteiligte erst einige Zeit nach dem Unfall obskure Schadensansprüche. Dann fällt dem Unfallbeteiligten beispielsweise erst Tage nach dem Unfall ein, daß sich zum Zeitpunkt des Auffahrunfalls zwei komplette Computer im Kofferraum befanden, die beide zu Bruch gingen. Fragen Sie also am besten direkt vor Ort nach, ob eventuell neben dem Fahrzeug irgendwelche transportierten Gegenstände durch den Unfall in Mitleidenschaft gezogen worden sein können.
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